Volksentscheid Transparenz: Nächste Schritte

Wer sich mit der Volksgesetzgebung in Berlin auskennt, weiß, dass wir in der nächsten Stufe vier Monate Zeit haben, um ca. 200.000 Unterschriften zu sammeln. Wir haben uns entschieden, mit unserer Initiative in diese zweite Stufe zunächst nicht zu gehen, sondern stattdessen Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen zu führen.

Wir möchten im Folgenden die Gründe erklären, die zu dieser Entscheidung und Einschätzung geführt haben:

  1. Die lange Zulässigkeitsprüfung: Ganze 20 Monate hat die Zulässigkeitsprüfung unseres Gesetzentwurfs gedauert. Wir hatten mit fünf Monaten gerechnet, so wie es seit der Reform des Abstimmungsgesetzes vom Oktober 2020 auch gesetzlich festgeschrieben ist. Durch diese lange Prüfungszeit ist trotz vorgesehener Puffer unser ursprünglicher Zeitplan nicht mehr haltbar und die Chancen, dass unser Volksentscheid mit einer Wahl zusammenzufallen würde, sind gering. Durch das Zustimmungsquorum von 25 Prozent beim Volksentscheid ist eine Zusammenlegung von Wahl und Abstimmung jedoch extrem wichtig für den Erfolg eines Entscheides.

  2. Die Corona-Pandemie machte im Großteil der Prüfungszeit physische Treffen unmöglich. Die Pandemiesituation hat unser aller Alltag verändert, sodass politisches Engagement für Viele erst einmal hinten anstehen musste.

Die Ausnahmesituation ist noch nicht vorbei. Eine Unterschriftensammlung auf der Straße ist in Pandemiezeiten, in denen besonders auf die Sicherheit der Sammler:innen und Unterschreibenden geachtet werden muss und in der auch Großevents wenig bis gar nicht stattfinden, stark erschwert.

Diese Argumente haben wir jetzt abgewogen und für uns entschieden, das Volksbegehren nicht anzumelden.

Aber halt: Das heißt nicht, dass es vorbei ist mit unserer Initiative! Denn es gibt auch gute Nachrichten. Im Koalitionsvertrag von RGR für 2021-2026 steht: “Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen.” Diese Formulierung hätte es ohne uns, den Volksentscheid Transparenz, nicht gegeben!

Wenn ein Transparenzgesetz nächstes Jahr mit diesen Vorgaben so kommt, dann haben wir auch ohne Volksentscheid einen Großteil unserer Forderungen erreicht. Damit es aber auch so kommt, werden wir nächstes Jahr die Verhandlungen um ein Transparenzgesetz für Berlin weiter begleiten, ob durch persönliche Gespräche, Veröffentlichungen oder Kampagnen.