Volksentscheid Transparenz ist zulässig: Senat brauchte 20 Monate für Prüfung

Der Berliner Senat hat heute beschlossen, dass der Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz des Bündnisses “Volksentscheid Transparenz” rechtlich zulässig ist.

“Nach fast zwei Jahren hat der Senat jetzt endlich festgestellt, was von Anfang an klar war: Unser Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz ist verfassungskonform”, sagt Arne Semsrott, Vertrauensperson der Initiative dazu. “Die Hinhaltetaktik der Innenverwaltung hat leider dazu geführt, dass wir unseren Gesetzentwurf nicht mehr, wie ursprünglich geplant, parallel zur Abgeordnetenhauswahl im September zum Volksentscheid stellen können.”

Schon im Dezember 2019 hatte die Initiative mehr als 32.000 Unterschriften für einen Antrag auf ein Volksbegehren an den Berliner Senat übergeben. Danach prüfte die Innenverwaltung ungewöhnlich lang über fast zwei Jahre, ob der Entwurf verfassungskonform ist.

Zulässigkeitsprüfungen von Anträgen auf Volksbegehren dauern gewöhnlich einige Monate, teilweise auch ein Jahr. Durch eine kürzlich erfolgte Änderung des Abstimmungsgesetzes muss der Senat künftig die Zulässigkeit von Volksinitiativen innerhalb von fünf Monaten prüfen. Das Berliner Transparenzgesetz fiel aber noch nicht darunter.

Während die Innenverwaltung die Zulässigkeit des Transparenzgesetzes prüfen sollte, entwarf es im vergangenen Jahr ein eigenes sogenanntes Transparenzgesetz, das vom Bündnis “Volksentscheid Transparenz” stark kritisiert wurde. Sollte es statt des Entwurfs des Volksentscheids verabschiedet werden, droht der Informationsfreiheit in Berlin eine deutliche Verschlechterung.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ab heute vier Monate Zeit, den Gesetzentwurf des “Volksentscheid Transparenz” zu beraten. Die Initiative rät dazu, den Entwurf erst in der kommenden Legislaturperiode zur Diskussion zu stellen, um dem Anliegen den angemessenen Raum zu geben.