Geheim, weil geheim - Werbevertrag der Stadt Berlin bleibt geschwärzt

Seit acht Jahren gibt es FragDenStaat inzwischen. Mehr als 40 Gerichtsverfahren haben wir seitdem angestrengt – und dieses Jahr unsere erste Klage verloren. Das Verwaltungsgericht Berlin hat (bereits vor einigen Monaten) ohne mündliche Verhandlung entschieden, dass die Berliner Umweltverwaltung weiterhin geheim halten darf, wie viel Geld es für Werbung im öffentlichen Raum erhält.

Wir hatten die Senatsverwaltung verklagt, weil sie Zahlen zur Vergabe von digitalen Werbeanlagen an die Wall GmbH nicht herausgeben wollte. Die Verwaltung hatte argumentiert, dass die Umsatzbeteiligung des Landes Berlin an den Erlösen durch Werbung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen würden. Das Gericht gab ihr in seiner Entscheidung recht. Bloß nicht dem Vertrag vertrauen

Das halten wir für äußerst seltsam. Der Grund dafür ist einfach: Im Vertrag selbst steht nämlich, dass er keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält.

Bloß nicht dem Vertrag vertrauen

Nach unserer Anfrage nach dem Vertrag entschied sich die Senatsverwaltung offenbar um. Sie argumentierte, dass die Bestimmung im Vertrag nicht korrekt sei. Eine Nachverhandlung über diesen Punkt sei allerdings zuvor gescheitert. Das Gericht urteilte schließlich, dass die Ausführungen im Vertrag letztlich nicht ausschlaggebend seien. Wichtig sei vielmehr, dass die Wall GmbH im Gerichtsverfahren glaubhaft machen könne, dass die Informationen schutzwürdig seien. Das sei hier geschehen. Damit bleiben die genauen Zahlen zum Werbevertrag geheim.

Der Fall zeigt abermals, warum wir in Berlin ein Transparenzgesetz brauchen. Verträge der öffentlichen Hand müssten danach ab einem Schwellenwert von 100.000 Euro grundsätzlich veröffentlicht werden. In diesem Fall gäbe es also von vornherein mehr Transparenz. Bürgerinnen und Bürger haben Recht zu erfahren, wie der Staat wirtschaftet und was mit Steuergeldern passiert. MIt dem Volksbegehren für ein Transparenzgesetz, das im August in Berlin startet, gibt es erstmals eine realistische Chance auf Verbesserung.

Die 438 Euro Gerichtsgebühren, die wir im Laufe des Prozesses zahlen mussten, haben wir übrigens aus privaten Mitteln beglichen. Spendengelder wollten wir dafür nicht einsetzen.

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