Paul-Robeson-Straße 17 - Erstmals Abwendungsvereinbarung veröffentlicht

Nach mehr als einem halben Jahr Verzögerung durch das Berliner Bezirksamt Pankow ist nun erstmals eine vom Bezirksamt geschlossene Abwendungsvereinbarung nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben worden. Der Fall zeigt klar: Es braucht ein Transparenzgesetz für Berlin, um die Informationsrechte der Berlinerinnen und Berliner nachhaltig zu stärken.

Im August 2018 erhielten die Bewohner*innen der Paul-Robeson-Straße 17 von ihrer Hausverwaltung die Information, dass ein Verkauf ihres Hauses bevorstehen würde. Aus Angst vor den teuren Modernisierungen, die der Verkauf mit sich bringen könne, entschieden sich die Anwohner*innen eine Mieter*innen-Initiative zu gründen. Ähnlich dem Vorbild der nicht weit entfernten Gleimstraße 56 forderte „PR17“, dass der Bezirk von seinem Vorkaufsrecht gebrauch machen solle.

Das bedeutet, dass ein Immobilienverkauf, der als Folge haben könnte, dass sich die Zusammensetzung der Anwohnerinnen und Anwohner verändert, einer Genehmigung bedarf. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn durch das Geschäftsgebahren des Käufer bzw. neuen Vermieters oder durch die Drastik der Kaufpreishöhe, die sich in entsprechenden Mieten niederschlagen muss, mit der Verdrängung von Mieter*innen zu rechnen ist. In solchen Fällen kann der Bezirk zugunsten von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften sein Vorkaufsrecht wahrnehmen. Er kann also selber das Gebäude kaufen und somit die Bewohner*innen darin vor Verdrängung schützen. Dies wäre auch in diesem Fall möglich, da sich das Gebäude im Erhaltungsgebiet „Arnimplatz“ befindet.

Jedoch erhielten die Bewohner*innen kurz vor Weihnachten 2018 die Information vom zuständigen Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen), dass der Bezirk aufgrund des „erheblichen Zuschussbedarfs seitens des Landes“ das Vorkaufsrecht nicht wahrnehmen könne.

Im Januar 2019 sprach Kuhn in einer Pressemitteilung davon, dass statt der Ausübung des Vorkaufsrechts eine sog. Abwendungsvereinbarung mit der Käuferin abgeschlossen wurde. Mittels einer Abwendungsvereinbarung kann die Käuferin die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk verhindern, in dem er sich zu bestimmten Verpflichtungen bereit erklärt, die die Verdrängung durch Mietsteigerung verhindern sollen. In der Mitteilung dazu heißt es, dass Mieter*innen mit der abgeschlossenen Abwendungsvereinbarung “besser vor Verdrängung durch Luxussanierungen und Umwandlungen in Wohneigentum“ geschützt werden. Die dazu getätigten „weiterreichenden Zusagen“ der Käuferin, gelten für „einen sehr langen Zeitraum“. Allerdings erfolgte der Abschluss, ohne dass die betroffenen Anwohner*innen angehört wurden.

Doch es mangele auch massiv an Transparenz: So sprach ein Vertreter von „PR17“ selbst im Juni 2019 auf dem 6. Mieterforum Pankow mit dem Titel „Berlin, kauf dich zurück!“ davon, dass nur einer kleinen Gruppe von Vertreter*innen der Initiative Einblick in die Abwendungsvereinbarung gewährt wurde. Allerdings ohne, dass entsprechende Kopien oder Fotos anfertigen durften. „Stillschweigen" sei vereinbart worden.

Doch auch genau an dieser Stelle wird auch eine große Schwäche von Abwendungsvereinbarungen deutlich: Für Mieter*innen ist es schwer nachprüfbar, ob sich die neuen Eigentümer*innen an die in der Abwendungsvereinbarung festgelegten Bestimmungen einhalten, wenn ihnen die Inhalte der Vereinbarung nur paraphrasiert aus Pressemitteilungen bekannt sind. Selbst wenn die Inhalte den aktuellen Bewohner*innen bekannt sind, stellt sich die Frage, wie es mit zukünftigen Mieter*innen aussieht. So kann man sich in dem konkreten Fall der Abwendungsvereinbarung der Paul-Robeson-Straße 17 durchaus die Frage stellen, ob Mieter*innen in 25 Jahren noch bewusst ist, dass die bestehenden Wohnungen nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt oder Luxusmodernisierung vorgenommen werden darf. Es kann angezweifelt werden, dass die gewöhnliche Mieterin sich juristische Details einer Abwendungsvereinbarung aus der einmaligen Sichtung merken kann - für neue Mieter*innen ist dies im Laufe der Zeit unmöglich. Somit zeigt sich, dass hier Transparenz sogar notwendig ist, damit auch langfristig gewährleistet werden kann, dass die Abwendungsvereinbarung erfolgreich angewendet werden kann und Mieter*innen bzw. Bürger*innen ihre Rechte wahrnehmen können.

Diese Transparenz ist mit mit dem aktuellen Berliner Informationsfreiheitsgesetz nicht gegeben. So dauerte es in dem Fall der Abwendungsvereinbarung der Paul-Robeson-Straße 17 mehr als ein halbes Jahr, bis das Bezirksamt überhaupt auf den Widerspruch des Antragstellers reagierte und damit endlich die Abwendungsvereinbarung herausgab. Mit dem Gesetzesentwurf des Volksentscheids Transparenz, würde sich dies ändern: Nach diesem gehören Abwendungsvereinbarungen zu den mehr als 30 Arten von veröffentlichungspflichten Informationen und müssten somit aktiv innerhalb von zehn Tagen von den zuständigen Bezirksverwaltungen auf einem zentralen Transparenzregister veröffentlicht werden. Somit stünden sie vor allem den betroffenen Anwohner*innen, aber auch allen interessierten Bürger*innen zur Verfügung. Erst daraus ergäbe sich die Möglichkeit, dass auch die Bürger*innen selber nachhaltig die Einhaltung der Vereinbarung kontrollieren können und somit aktiv befähigt werden, gegen Verdrängung zu wehren.

Die Abwendungsvereinbarung der Paul-Robeson-Straße 17 findet sich hier, die gesamten Anfrage hier.