0,48€ pro Einwohner*in pro Jahr - Stärkung der Transparenz in Berlin wäre besonders günstig

Da sich die amtliche Kostenschätzung durch die Senatsverwaltung für das Transparenzgesetz Volksbegehren verzögert, legt das Bündnis Volksentscheid Transparenz nun eine eigene Kostenschätzung vor. Bereits seit März wartet das Bündnis auf die Kostenschätzung durch die Innenverwaltung.

Das Bündnis geht von einmaligen Kosten zur Einrichtung des Transparenzportals von 10,3 Millionen Euro aus. Danach würden die laufenden Kosten 1,75 Millionen Euro pro Jahr betragen. Leonard Wolf, Sprecher des Volksentscheides Transparenz, sagt dazu: “Die Umsetzung des Volksentscheids Transparenz würde das Land Berlin gerade einmal 48 Cent pro Bürger*in und pro Jahr kosten. Das sollte es dem Senat wert sein, die Demokratie zu stärken und die Berliner Verwaltung für die Zukunft fit zu machen.”

Die Kostenschätzung des Bündnisses basiert auf konkreten Erfahrungswerten aus Hamburg, wo der dortige Senat bereits 2012 ein von Bürger*innen geschaffenes Transparenzgesetz umgesetzt hat. “Nimmt man die Werte aus Hamburg zur Hand und kombiniert sie mit der Berliner Kostentabelle der Verwaltung, wird schnell klar, dass die Kosten für ein Transparenzgesetz angemessen wären”, so Wolf weiter.

Nicht in der Kostenschätzung enthalten sind auf der anderen Seite langfristige Einsparungen der öffentlichen Hand. So ist durch die mit dem Gesetz einhergehende Digitalisierung eine Effektivitätssteigerung der Verwaltung zu erwarten. Durch die Freilegung öffentlicher Daten würde vor allem die Digitalwirtschaft die Möglichkeit erhalten, mit innovativen Geschäftsmodelle Wertschöpfung zu betreiben. Außerdem würde mehr Transparenz im Vergabesektor zur Vermeidung korruptiven Verhaltens von Behörden und informationspflichtigen Stellen beitragen. Damit einhergehend wird das Berliner Transparenzgesetz nicht nur wirtschaftliche Verluste vermeiden, sondern auch zur Verringerung von Rechtsstreitigkeiten als Folge von Korruption führen. Dies reduziert zusätzlich Kosten für das Justizsystem und die öffentliche Hand.

Die Kostenschätzung des Bündnisses zeigt, dass das Erstellen der Kostenschätzung auch schneller möglich ist als durch den Senat. “Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, nun muss die Innenverwaltung liefern. Wir hoffen, dass die Innenverwaltung ihr Versprechen hält und die Kostenschätzung bis Ende Juli fertig stellt, damit wir rechtzeitig starten können”, sagt Oliver Wiedmann, Vertrauensperson des Volksentscheids und Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Landesverband Berlin-Brandenburg.

Hintergrund:

Die amtliche Kostenschätzung ist in Berlin Voraussetzung für den Start der Unterschriftensammlung bei Volksbegehren. Die Initiative plant am 03.08. mit der Unterschriftensammlung zu beginnen. Sollte die amtliche Kostenschätzung bis dahin nicht vorliegen, ist die Initiative gezwungen den Starttermin zu verschieben.

Um einen möglichen Volksentscheid am Tag der Abgeordnetenhauswahl 2021 zu erreichen, sind gesetzliche Fristen einzuhalten. Aus diesem Grund müssen die Unterschriften Ende Oktober eingereicht werden.

Die ausführliche Kostenschätzung des Bündnisses zur Umsetzung des geforderten Berliner Transparenzgesetzes finden Sie hier zum Download:

https://volksentscheid-transparenz.de/documents/BerlTG-Kostenschaetzung.pdf