Verwirrspiel um Video-Volksentscheid zeigt – Wir brauchen ein Transparenzgesetz

Die Senatsverwaltung für Inneres hat heute (22.05.) nach monatelangem Rechtsstreit ein Gesuch auf Akteneinsicht des Generalsekretärs der Berliner CDU Stefan Evers erneut verweigert. Das würde sich mit dem Gesetzentwurf der Initiative Volksentscheid Transparenz ändern: Dieser stärkt die Informationsrechte der Bürger*innen und sieht unter anderem vor, dass Entscheidungsgrundlagen des Senats automatisch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.

“Natürlich muss sich der Senat auch in einem geschützten Bereich beraten können. Sobald er aber Gutachten in Auftrag gibt müssen diese öffentlich zugänglich sein”, sagt Leonard Wolf, Sprecher des Volksentscheids Transparenz.

“Gerade bei einem Volksbegehren haben nicht nur die Abgeordneten, sondern vor allem auch die Bürger*innen ein Recht darauf nachzuvollziehen, warum der Senat ihre Forderungen für unzulässig erklärt. Das Recht der Bürger*innen auf Information muss hier fundamental gestärkt werden”, ergänzt Marie Jünemann, Vertrauensperson des Volksbegehrens und Landesvorstand von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg.

Evers hatte bereits im Oktober letzten Jahres beantragt die Grundlagen für die Entscheidung des Senats einsehen zu dürfen, die das Volksbegehren für Videoüberwachung für unzulässig erklären. Später klagte er vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof, da die Innenverwaltung sein Gesuch verschleppte.

In einem dreiseitigen Schreiben begründet die Innenverwaltung nun das Zurückhalten der Informationen: eine Offenlegung würde dem Schreiben der Innenverwaltung nach das einheitliche Auftreten des Senats gefährden.

Nach geltender Rechtslage muss der Senat auch nach Abschluss der internen Willensbildung keine Informationen herausgeben. Das will der Gesetzentwurf der Initiative Volksentscheid Transparenz ändern.

Hintergrund:

Das Volksbegehren startet ab Juli mit der Unterschriftensammlung. Nach dem Gesetzesentwurf der Initiative müsste der Senat deutlich mehr Information preisgeben, als es im Moment der Fall ist. Der Senat könnte nur dann Informationen zurückhalten, wenn die Herausgabe den Erfolg einer Entscheidung vereiteln würde. Dies wäre grundsätzlich nach dem Gesetzentwurf nicht der Fall bei Gutachten, Stellungnahmen und Studien.Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens würde den derzeitigen Rechtsstreit zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und dem CDU Generalsekretär damit überflüssig machen.