Stellungnahme zum Entwurf der FDP

Erste Lesung: FDP-Fraktion übernimmt Forderungen der Zivilgesellschaft

Am Donnerstag, den 21. Februar werden im Abgeordnetenhaus weitreichende Forderungen der Zivilgesellschaft nach mehr Transparenz der Berliner Behörden behandelt. Leider sind die Erfolgschancen des Entwurfes der Opposition gering, so dass die Bürgerinnenrechte der Berlinerinnen auch zukünftig missachtet werden. Darum muss der Senat endlich handeln und sein Koalitionsversprechen umsetzen.

In der 37. Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses wird am Donnerstag der Antrag der FDP-Fraktion für ein mögliches Berliner Transparenzgesetz behandelt. Der Fraktionsentwurf orientiert sich hierbei stark an dem ​Gesetzentwurf des Bündnisses ​Volksentscheid Transparenz​, das sich dafür einsetzt, in Berlin ein Transparenzgesetz mit Hilfe eines Volksentscheides herbeizuführen. Das Transparenzgesetz soll das Berliner Informationsfreiheitsgesetz ablösen: Dadurch erhalten Bürgerinnen mehr Rechte und Möglichkeiten, um leichter, schneller und umfassender Informationen von Behörden auf Bezirks- und Landesebene zu erhalten. Statt auf gesonderte Anfrage der Bürgerinnen müssen Informationen dann seitens der Behörden proaktiv veröffentlicht werden.

Leonard Wolf, Sprecher des Bündnisses: „Wir freuen uns, dass das Thema Transparenzgesetz nun endlich auch im Berliner Parlament auf der Tagesordnung steht und die FDP unsere Forderungen teilweise übernommen hat. Leider rechnen wir damit, dass der Antrag keinen Erfolg haben wird. Deshalb muss der Senat jetzt handeln. Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Information muss dringend gestärkt werden, um eine bessere Grundlage für demokratische Beteiligung zu schaffen.“ Jedoch setzt bereits der Fraktionsentwurf einige Forderungen der Bürgerinnen nicht konsequent um: Verträge des Landes etwa sollen nach dem Entwurf der FDP-Fraktion erst ab einer Höhe von 250.000€ veröffentlicht werden, während der Gesetzentwurf des Bündnisses bereits eine Veröffentlichung ab einer Höhe von 100.000€ vorsieht. Auch sind Gesetzentwürfe des Senats erst zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen und die Antwortfrist für Behörden ist weiterhin doppelt so lang wie in dem Gesetzentwurf des Bündnisses. Das neue Gesetz ließe Bürgerinnen somit unnötig lange auf eine Antwort der angefragten Behörde warten.

Der ​Volksentscheid Transparenz ist eine Bündnis verschiedener Initiativen, gegründet durch die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. und ​Mehr Demokratie e.V​. Das Bündnis wird 2019 mit der ersten Unterschriftensammlung beginnen und so die Abstimmung über den Gesetzentwurf voraussichtlich mit der Wahl des Abgeordnetenhauses 2021 stattfinden lassen.